Behandlungszeiten, Preise und Zahlungsarten


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Behandlungszeiten

Termine sind nur nach vorheriger Vereinbarung üblicherweis montags möglich.
In Ausnahmefällen sind für einen Aufpreis von 30€ pro Stunde auch Termine außerhalb dieser Zeiten sowie an Wochenenden möglich.

Hausbesuche und telefonische Beratung

Sie können nicht in die Praxis kommen? Nach Absprache betreue Sie auch bei Ihnen zu Hause. Bitte erfragen Sie dafür die Konditionen.

Wenn Sie bereits bei mir in Behandlung waren, kann manchmal eine telefonische Beratung hilfreich sein. Bitte beachten Sie, dass für diese ebenfalls die vereinbarten Preise gelten. Terminvereinbarungen und Informationen zum Behandlungsablauf sind selbstverständlich kostenfrei.

Preise, Abrechnung und Zahlungsarten

Von mir erhalten Sie eine, an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasste Behandlung. Daher variiert der Preis je nach Art und Dauer der Behandlung sowie durch Auslagen für verwendete Materialien. Dies besprechen wir selbstverständlich vor der Behandlung.

Das Honorar beträgt derzeit 30€ je angefangene 20 Minuten. Die Mindestdauer einer Behandlung beträgt in der Regel 40 Minuten.

Die Abrechnung erfolgt ausschließlich im Rahmen einer privaten Liquidation und orientiert sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Gerne beantworte ich Ihre Fragen zu Ihrem konkreten Fall. Schreiben Sie mir hierzu bitte eine Textnachricht, eine E-Mail oder hinterlassen Sie eine Nachricht auf meinem Anrufbeantworter. In der Regel rufe ich Sie dann am darauf folgenden Dienstag oder Donnerstag gegen 17 Uhr zurück.

Die Honorare werden üblicherweise per Kartenzahlung (GiroCard/DebitCard) nach der Behandlung beglichen.

Wenn Sie privat krankenversichert sind, eine Krankenzusatzversicherung haben oder beihilfeberechtigt sind, können sie sich, wie Sie wissen, dort die Behandlungshonorare teilweise oder vollständig erstatten lassen. Ob und in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist, erfragen Sie bitte vor Behandlungsbeginn direkt bei Ihrer privaten Krankenkasse, Zusatzversicherung oder Beihilfestelle. Eine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen durch Ihren Heilpraktiker ist gesetzlich nicht vorgesehen und daher auch nicht möglich.
Vertragspartner/in des Heilpraktikers ist also grundsätzlich der/die Patient/in, nicht die Krankenversicherung.

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